Der Erhalt und der sorgfältige Umgang mit wertvollen oder bedeutsamen Bauten entsprechen einem Bedürfnis der Gesellschaft und liegen im öffentlichen Interesse. Den bedeutendsten Teil des baukulturellen Erbes zu erhalten und zu pflegen stellt aber auch eine Verpflichtung dar.
Die Verpflichtung basiert in erster Linie auf der Bundesverfassung sowie dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) des Bundes. Diese haben einen Einfluss auf die Gesetzgebung der Kantone und Gemeinden. In Graubünden gibt es erhebliche Unsicherheiten darüber, wie man in der Praxis mit dieser nationalen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebung umgehen soll. Es sind deutliche Lücken erkennbar, und es gibt auch eine Tendenz zur Vernachlässigung der bestehenden Regelungen.
Wollen wir wirklich, dass Politik und Verwaltung ihre Strategien auf der Grundlage von Unordnung entwickeln, was zu Lasten des Natur- und Heimatschutzes geht, aber zugunsten wirtschaftlicher und spezieller Interessen geschieht. Möchten wir in Zukunft eine Tourismusregion sein, die ein breites Kulturangebot bietet, oder sollen wir uns zu einer gewöhnlichen Destination für Massentourismus entwickeln? Die Entscheidung liegt bei uns, den Bürgern, sowie unseren politischen Vertretern.
Gesetzliche Grundlagen →DocShop
2021/03/16
Quartierplan aufgelegt
Seit dem 12. März ist der Quartierplan auf der Website von Chur einsehbar: www.chur.ch