Der Erhalt und der sorgfältige Umgang mit wertvollen oder bedeutenden Bauten entsprechen einem grundlegenden gesellschaftlichen Bedürfnis und liegen im öffentlichen Interesse. Den bedeutendsten Teil unseres baukulturellen Erbes zu bewahren und zu pflegen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung
Diese Verpflichtung stützt sich in erster Linie auf die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Beide prägen die Gesetzgebung von Kantonen und Gemeinden und verpflichten sie, das kulturelle Erbe aktiv zu schützen. Im Kanton Graubünden bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten, wie diese nationalen, kantonalen und kommunalen Vorgaben in der Praxis umzusetzen sind. Es zeigen sich deutliche Vollzugslücken – teils begleitet von einer Tendenz, bestehende Regelungen zu vernachlässigen oder zugunsten anderer Interessen auszulegen.
Wollen wir wirklich zulassen, dass Politik und Verwaltung ihre Strategien auf der Grundlage von Unklarheit und Beliebigkeit entwickeln – zum Nachteil des Natur- und Heimatschutzes und zum Vorteil kurzfristiger wirtschaftlicher Interessen? Wollen wir eine Tourismusregion bleiben, die durch ein reiches kulturelles Erbe und eine starke Identität überzeugt, oder uns zu einer beliebigen Destination des Massentourismus entwickeln? Die Antwort liegt bei uns – bei den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie bei unseren politischen Vertreterinnen und Vertretern.
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2021/03/16
Quartierplan aufgelegt
Seit dem 12. März ist der Quartierplan auf der Website von Chur einsehbar: www.chur.ch

