Kanton Graubünden
Über den Umgang mit dem kulturhistorischen Nachlass
Denkmalpflege ist ein öffentlicher Auftrag, den sich die Gesellschaft selbst gegeben hat. Aber die politischen Vertreter und die Verwaltung des Kantons Graubünden und der Stadt Chur setzen andere Prioritäten. Baudenkmäler sollen verschwinden und ihre dazugehörigen Grünflächen verbaut werden. Historische Stätten überlässt man der Verwahrlosung →Weblink.
Der Erhalt von kulturhistorischen Werten hat sowohl für die Politik als auch die Verwaltung des Kantons und seiner Hauptstadt weder Potenzial noch ist er strategisch wichtig. Diese Geisteshaltung von Politik und Verwaltung hat Tradition und führt der Allgemeinheit unwiderruflichen Schaden zu.
Beispiele
Zernez Neues Nationalparkzentrum (2004) →PDF
Kommentar des Kantons zum Planungsdebakel: «Falsch eingeschätzt» →Weblink
Chur Haus zur Kante (2016) →Weblink
Stadtinventar Chur Entwurf (2020) →PDF
Kanton GR Ein Inventar der Schutzwürdigen Objekte – wozu? (2020) →Weblink
Disla (Disentis/Mustér) →Weblink..... So aber gilt: Der Kanton zahlt, der Bund zahlt – also fort mit der Geschichte, fort mit der Mauer, fort mit dem Baum. Und schon wieder ist ein kleines Stück Landschaft in der Unachtsamkeit, dem Unverstand und der Gleichgültigkeit verschwunden (Köbi Gantenbein). →PDF
Kant hielt die Pflicht zur Wahrheit für unabdingbar. Für den Staat als Ursprung und Garant des Rechts gilt das Wahrheitsgebot in besonderem Mass. Der Staat sorgt dafür, dass seine Bürger sich an Normen halten, die das gegenseitige Vertrauen sicherstellen. Wer aber sorgt dafür, dass der Staat selbst sich an die Normen hält, die das gegenseitige Vertrauen sicherstellen sollen? Sind es die gewählten politischen Vertreter des Volkes? Ist es der Bürger? Aber wie kann der Bürger vom Staat das gegenseitige Vertrauen, auf das wir alle angewiesen sind, erzwingen? Wird er tatsächlich vom Staat gezwungen, selbst in die Tasche zu greifen, private Gelder aufs Spiel zu setzen? Geld einsetzen also, aus der Haushaltskasse, um den Staat in die Schranken zu weisen, wenn er gesetzliche Vorgaben missachtet! Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Den Vertretern des Staates steht immer und überall das Geld der Steuerzahler zur Verfügung. Der Steuerzahler aber setzt sein am Markt verdientes Geld ein, das er vorgängig erst noch versteuern muss. Er hütet sich den nach Laune und Vorteil wirkenden Staat zu massregeln, dessen Geldbeutel dicker und die Spiesse länger sind. Auch braucht sich die Verwaltung vor seinen Bürgern nicht zu fürchten. Sie bleibt wie die Tröge im Stall, bloss die "political animals", sie allein werden ausgewechselt, wenn sie ihre Beziehungen über Gesellschaft und Macht aufgebaut haben. Und, fährt man etwas an die Wand, ist die Sache schnell gegessen und auch vergessen. Lapidar wird meist vermeldet: Wir haben es falsch eingeschätzt, basta... shit happens and go on.
.... Und wenn der Bürger zu laut stört, hängt man ihm den Maulkorb um... →PDF
Der Kanton und seine Hauptstadt müssen handeln. Es ist kaum vorstellbar, dass andere Kantone, die über ein Denkmalgesetz und eine verständliche Denkmalverordnung verfügen, keinen Nutzen daraus ziehen können. Es stellt sich deshalb die Frage, ob es angezeigt wäre, in diesem Sinne eine politische Diskussion „im Graubündner Land“ Schillers anzuregen.
Nicht beleidigt sein. Dies solle der Kanton überhaupt nicht, vermeldete Giusep Nay (Tagesanzeiger 04.05.2018, online) im Zusammenhang mit den Umtrieben um das Bündner Baukartell. Handeln und nicht beleidigt sein, das muss er auch in eigener Sache, im Zusammenhang mit Bauen und Heimatschutz, denn der Bedarf ist ausgewiesen.
Allein schon die Tatsache, dass in der Verwaltung der Kantonshauptstadt wie auch bei der Stadtbehörde Unklarheit herrscht, was genau ein Bauinventar ist, wer es erstellt, wer autorisiert ist in einem Inventar Änderungen anzubringen, und welche rechtlichen Vorgaben in diesem Zusammenhang bestehen, zeigt auf, dass hinsichtlich Denkmalpflege im Kultur- und Tourismuskanton Handlungsbedarf herrscht..... →PDF
Knackfrosch