Kanton Graubünden
Über den Umgang mit dem kulturhistorischen Nachlass
Denkmalpflege ist ein öffentlicher Auftrag, den sich die Gesellschaft selbst gegeben hat. Doch Politik und Verwaltung des Kantons Graubünden und der Stadt Chur setzen andere Prioritäten. Baudenkmäler verschwinden, historische Grünflächen werden überbaut, und bedeutende Stätten verfallen – meist im Bewusstsein der Behörden, selten gegen deren Willen →Weblink.
Der Erhalt kulturhistorischer Werte besitzt weder politischen Rückhalt noch strategische Bedeutung. Diese Haltung hat Tradition und richtet bleibenden Schaden an. Eine Gesellschaft, die ihr kulturelles Gedächtnis vernachlässigt, verliert auch den inneren Kompass, der Identität und Maßstäbe sichert.
Beispiele
Zernez Neues Nationalparkzentrum (2004) →PDF
Kommentar des Kantons zum Planungsdebakel: «Falsch eingeschätzt» →Weblink
Chur Haus zur Kante (2016) →Weblink
Stadtinventar Chur Entwurf (2020) →PDF
Kanton GR Ein Inventar der Schutzwürdigen Objekte – wozu? (2020) →Weblink
Disla (Disentis/Mustér) →Weblink..... So aber gilt: Der Kanton zahlt, der Bund zahlt – also fort mit der Geschichte, fort mit der Mauer, fort mit dem Baum. Und schon wieder ist ein kleines Stück Landschaft in der Unachtsamkeit, dem Unverstand und der Gleichgültigkeit verschwunden (Köbi Gantenbein). →PDF
Kant hielt die Pflicht zur Wahrheit für unabdingbar. Für den Staat gilt sie in besonderem Maß, denn er fordert von seinen Bürgern Rechts- und Normtreue als Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Doch wer sorgt dafür, dass der Staat selbst sich an die Normen hält, die er den Bürgern abverlangt? In der Theorie sind es die politischen Vertreter; in der Praxis bleibt häufig nur der Bürger. Doch der Bürger steht asymmetrisch da: Während Behörden mit Steuergeldern operieren, muss der Einzelne sein hart erarbeitetes und bereits versteuertes Einkommen riskieren, um staatliches Fehlverhalten zu korrigieren. Der Staat kämpft mit fremdem Geld, der Bürger mit seinem eigenen – und das Machtgefälle ist entsprechend gross.
.... Und wenn der Bürger zu laut wird, greift man eher zum Malulkorb als zur Korrektur →PDF
Der Kanton und seine Hauptstadt müssen handeln. Andere Kantone verfügen über klare Denkmalgesetze und setzen sie auch durch. Dass dies in einem Kanton, der sich Kultur- und Tourismuskanton nennt, nicht möglich sein soll, ist schwer nachvollziehbar. Es wäre an der Zeit, im «Graubündner Land» Schillers eine politische Diskussion darüber zu führen, was Verantwortung gegenüber Geschichte konkret bedeutet.
Giusep Nay mahnte einst im Zusammenhang mit dem Bündner Baukartell, der Kanton solle «nicht beleidigt sein“. Genau das gilt auch hier: Nicht beleidigt sein – handeln. Die Missstände liegen offen zutage.
Wer so mit dem eigenen Erbe umgeht, verspielt Werte, die später nicht mehr zurückgewonnen werden können. Ein kulturhistorisches Versäumnis ist kein Verwaltungsfehler, der sich korrigieren lässt – es ist ein Verlust, der bleibt →PDF
Knackfrosch
